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Entgelterhöhung ist notwendig, für manche Patienten aber ein Problem:Häusliche Pflege darf nicht zum Luxusgut werden

Geld für Pflege
Datum:
11. Jan. 2024
Von:
Sebastian Grund

Der Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg begrüßt, dass die Entgelte für die Leistungen der Häuslichen Pflege rückwirkend seit 1. Oktober angehoben wurden. Dadurch ist die Schließung etlicher Caritas-Sozialstationen in Ober- und Mittelfranken vorerst abgewendet. Gleichzeitig weist der Verband darauf hin, dass auf die Pflegebedürftigen deutlich gestiegene Kosten zukommen. Dies könne dazu führen, dass sie Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen und sich ihr Gesundheitszustand dann verschlechtert. Der Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg fordert daher, die Beträge für den Eigenanteil der Patienten auch in der Häuslichen Pflege zu begrenzen.

Der Landes-Caritasverband konnte in Verhandlungen mit Kassen und Bezirken Entgelterhöhungen in zwei Stufen erreichen: Seit Oktober 2023 steigen die Gebühren für die Häusliche Krankenpflege um 16 %, für die Häusliche Pflegehilfe um 24 %. Ab März 2024 steigen sie für die Häusliche Krankenpflege um weitere 8 %, für die Häusliche Pflegehilfe um 9,28 %.

„Wir hätten uns sicher nicht einen Anstieg in zwei Schritten erwartet, sondern haben auf eine sofortige Erhöhung um die im Endeffekt rund 33 Prozent gehofft“, sagt Diözesan-Caritasdirektor Michael Endres. „Entscheidend ist, dass die Erhöhungen der bestehenden Finanzierungslücke Rechnung tragen und jetzt eine solide Basis gegeben ist, das dringend erforderliche Angebot der häuslichen Pflege auch weiterhin flächendeckend zu sichern.“

Einen Vorteil der zwei Etappen sieht Endres für die Pflegebedürftigen: „So können sich die Patienten an die höheren Gebühren gewöhnen.“

Denn Endres erkennt auch die Gefahr, dass sich Patienten die teurer gewordenen ambulanten Dienste nicht mehr leisten können. Auch dann müssten Caritas-Sozialstationen unter Umständen schließen. Und damit entfielen dann auch Beratungsbesuche durch Pflegefachkräfte, die für Pflegegeldempfänger gesetzlich vorgeschrieben sind und der Sicherung der Qualität häuslicher Pflege dienen. Den pflegenden Angehörigen würde die praktische pflegefachliche Unterstützung fehlen. Pflegegeldkürzungen wären die Folge.

Endres und die Vorstände der Caritasverbände in Ober- und Mittelfranken fordern daher staatliche Hilfen, um die Belastung der Pflegebedürftigen zu senken. Wie in der stationären bedürfe es auch in der häuslichen Pflege einer Begrenzung des Eigenanteils an den Kosten. „Die Pflegeversicherung, so wie wir sie jetzt haben, reicht nicht mehr“, so die Verantwortlichen der Caritas.

Hintergrund: kein freier Markt

Grundsätzlich ist ein ambulanter Pflegedienst darauf angewiesen, die laufenden Kosten für Personal und Sachmittel (z.B. Kfz-Kosten) aus den Gebühren zu finanzieren, die er für seine Leistungen erhält. Er ist dabei nicht frei in der Festlegung seiner Preise, sondern hat sie mit den öffentlichen Kostenträgern (Krankenkassen, Pflegekassen und Sozialhilfeträgern) zu vereinbaren.

In den vergangenen Jahren deckten die von den Kostenträgern gewährten Gebührensteigerungen nicht die tatsächlichen Kostenentwicklungen in den Sozialstationen, so dass deren Finanzierungslücke immer größer wurde. Nicht von ungefähr kommt das Ergebnis einer aktuellen Studie der Diakonie, dass knapp dreiviertel der ambulanten Pflegedienste mit dem Rücken zur Wand stehen, mehr als die Hälfte im letzten Jahr in die roten Zahlen rutschte und somit die Versorgungssicherheit gefährdet ist.

Pflegedienste, die bislang noch auskömmlich betrieben werden konnten, seien in diesem Jahr in eine wirtschaftliche Schieflage geraten, berichtet auch Michael Bischoff, Vorstand beim Caritasverband für die Stadt und Landkreis Fürth. Verantwortlich dafür seien die gestiegenen Energiekosten und die Inflation allgemein, aber auch die steigenden Arbeitskosten.

In der Absicht, die Arbeit der Pflegekräfte durch eine gute Entlohnung zu würdigen, hat die paritätisch von Dienstgebern und Dienstnehmern besetzte Arbeitsrechtliche Kommission eine erneute Tariferhöhung vereinbart. Außerdem zahlt die Caritas die Inflationsausgleichsprämie von 3.000 Euro, für die der Bundestag zwar Steuerfreiheit beschlossen hat, die aber komplett vom Arbeitgeber zu finanzieren ist. „Die Lohnsteigerungen bildeten sich in den Leistungsentgelten für die Pflege bislang nicht ab“, betont Bischoff.

Unter dem Dach des Caritasverbandes für die Erzdiözese Bamberg betreiben verschiedene Träger, vor allem Stadt- und Kreis-Caritasverbände, insgesamt 32 Sozialstationen und ambulante Pflegedienste. Rund 1.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – von der Pflegedienstleitung über Pflegefachkräfte, angelernte Pflegekräfte und Haushaltshilfen bis zu Auszubildenden – versorgen täglich im Durchschnitt 4.600 Pflegebedürftige.

In der Stadt und im Landkreis Ansbach betreibt der ortsansässige Caritasverband zwei ambulante Pflegestationen und eine Tagespflege und kann somit täglich ca. 75 Tagesgäste und Patienten versorgen.