Betreuungen

nach dem Betreuungsgesetz



 

Bahnhofsplatz 11
91522 Ansbach 

Tel. 0981 97168-25
E-Mail  betreuungen@caritas-ansbach.de
Fax 0981 97168-28
Ansprechpartnerinnen S. Schmidt

Außensprechstunde


 

91541 Rothenburg o.d.T.
Rosengasse 27

Tel. 09861 2902
Sprechzeiten jeden 1. und 3. Dienstag im Monat, 14:00 - 16:00 Uhr
Terminvereinbarung über Ansbach erbeten

Bei Erwachsenen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können, findet das Betreuungsgesetz Anwendung.

Unser Verband ist als Betreuungsverein anerkannt.
In den Fällen, in denen sich kein geeigneter ehrenamtlicher Betreuer finden lässt, bestellt das zuständige Vormundschaftsgericht eine Person, die die Betreuung berufsmäßig übernimmt. Dabei geht es um Aufgaben wie

  • Vermögensvorsorge
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Gesundheitsfürsorge
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Vertretung gegenüber Behörden

Weitere gesetzliche Aufgaben sind

  • Gewinnung, Einführung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuern
  • Beratung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer und Bevollmächtigter
  • Informationen über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung