Betreuungen
nach dem Betreuungsgesetz
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Bahnhofsplatz 11 |
Tel. | 0981 97168-25 |
betreuungen@caritas-ansbach.de | |
Fax | 0981 97168-28 |
Ansprechpartnerinnen | S. Schmidt |
Außensprechstunde
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91541 Rothenburg o.d.T. |
Tel. | 09861 2902 |
Sprechzeiten | jeden 1. und 3. Dienstag im Monat, 14:00 - 16:00 Uhr Terminvereinbarung über Ansbach erbeten |
Bei Erwachsenen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können, findet das Betreuungsgesetz Anwendung.
Unser Verband ist als Betreuungsverein anerkannt.
In den Fällen, in denen sich kein geeigneter ehrenamtlicher Betreuer finden lässt, bestellt das zuständige Vormundschaftsgericht eine Person, die die Betreuung berufsmäßig übernimmt. Dabei geht es um Aufgaben wie
- Vermögensvorsorge
- Aufenthaltsbestimmung
- Gesundheitsfürsorge
- Wohnungsangelegenheiten
- Vertretung gegenüber Behörden
Weitere gesetzliche Aufgaben sind
- Gewinnung, Einführung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuern
- Beratung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer und Bevollmächtigter
- Informationen über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
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